06. Juli 2021

Auszahlung Ferien/Stunden trotz Freistellung?

Wir mussten einen Mitarbeitenden in der Probezeit kündigen und haben ihn für die Kündigungsfrist von 7 Tagen freigestellt.
Nun fordert der ehemalige Mitarbeitende, dass man ihm die Ferien 17.5 Std und ca.20 Überstunden zusätzlich zur Freistellung ausbezahlt.
Ich war aber der Meinung, dass dies entfällt, wenn es die Freistellungszeit nicht übrschreitet.
Wie sieht die rechtliche / praktische Lage aus?

1 Antwort

Die Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt zwar 7 Tage, was jedoch i.d.R. 5 Arbeitstagen entspricht. Diese 5 Arbeitstage (d.h. ca. 42.5 h) sind in Verhältnis zu den 17.5h Ferienansprüchen sowie den ca. 20 Überstunden (also 38.5h) zu setzen. Das Bundesgericht hat bisher keine erkennbar klare Formel für das Verrechnen von Kompensationsansprüchen in dieser Situation entwickelt & wird das wahrscheinlich auch nie.

Pro Arbeitgeber würde man sagen, dass die (geschätzt) 38.5h ohne weiteres durc...

Marc F.
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