12. Februar 2024

AT-Grenzgänger muss in den Wehrdienst?

Geschätzte Community

Wir haben einen Mitarbeiter, der in AT wohnt und in der Schweiz arbeitet. Wie muss dies von Seiten CH-Arbeitgeber gehandhabt werden?
Ich frage mich, was beispielsweise mit Beiträgen aus der ersten Säule passiert, auch wer dann in die PK einbezahlt?

Die Ausgleichskasse der Schweiz ist hierfür ja nicht zuständig?

Vielen Dank für eure Antworten.

Gruss, Joël

3 Antworten

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Die Frage hat mir keine Ruhe gelassen, weswegen ich das SECO angeschrieben habe. Nachstehend deren Einschätzung:

“Zur Beurteilung, ob der Tatbestand der «Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht» bei der Leistung von obligatorischem Militärdienst, und zwar auch ausländischem Militärdienst, Zivildienst und Schutzdienst vorliegt, wird an das Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz (SR 520.1) angeknüpf...

Philipp S.
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Die Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Art. 324a Abs. 1 OR) liegt vor bei der Leistung von obligatorischem Militärdienst, und zwar auch ausländischem Militärdienst, denn der Grund der Arbeitsverhinderung liegt auch bei...

Ronald B.
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Spannende Frage. Da Du explizit nach den Sozialversicherungen fragst und nicht nach der Lohnfortzahlungspflicht, vermute ich, dass Du diese verneinst. Wobei ich Dir zustimme. Art. 324a Abs. 1 OR besagt zwar, dass der Arbeitgeber für eine beschränkte Zeit den Lohn bezahlen muss, falls der AN ohne Verschulden an der Arbeitsleistung verschuldet ist aufgrund bspw. der Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Nun ist jedoch in der Schweiz die L...

Philipp S.
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