Arbeitszeugnis: gehörlos?
Wir haben einen gehörlosen Mitarbeitenden im Bereich Gebäudeunterhalt, welcher uns verlässt und Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat. Darf / soll man im Arbeitszeugnis erwähnen, dass er gehörlos ist? Es besteht kein direkter Einfluss auf die Arbeitsleistung, nur dass die Kommunikation dadurch aufwendiger wurde.
1 Antwort
Das Arbeitszeugnis stellt eine Urkunde dar, in der die Leistung und das Verhalten des Mitarbeitenden beurteilt werden müssen (Art. 330a Abs. 1 OR). Einerseits soll damit das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers gefördert werden. Andererseits soll es künftigen Arbeitgebern ein möglichst getreues Abbild von Tätigkeit, Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers geben, weshalb es grundsätzlich wahr und vollständig zu sein hat. Insof...