13. Oktober 2025

Arbeitsunfähigkeit bei Teilzeitzeitmitarbeitenden

Wir haben viele Mitarbeitende, welche in einem Teilzeitpensum bei uns angestellt sind. Bei 100% sind in der Woche 42h zu leisten. Nun haben wir eine Mitarbeiterin, die ein 80% Pensum hat. Die 80% sind aufgeteilt auf 4 Arbeitstage (Mo, Di, Do & Fr à 8.4h). Sie hat von ihrem Arzt ein Arztzeugnis erhalten und ist 50% arbeitsunfähig. Berechnen sich die 50% nun auf ein 100% Pensum oder auf ihr 80% Pensum?

Danke für eure Rückmeldungen.

3 Antworten

Guten Tag

In der Praxis bei solchen Arztzeugnissen immer beim Arzt nachfragen. Ich habe in der Vergangenheit zu viele Korrekturen genau wegen diesem Problem gehabt. Ich habe dann immer zuerst mit den Mitarbeitenden geschaut, aber die wenigsten haben dem Arzt gegenüber das Teilzeitpensum erwähnt. Als nächsten Schritt d...

Marina Z.
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Das Attestieren von Arbeitsunfähigkeit würde voraussetzen, dass sich der Arzt mit der Tätigkeit, deren Dauer und Lage auseinandergesetzt hat. Nur so könnte er nützliche Angaben...

Ronald B.
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Bitte verlange ein neues Arztzeugnis, in welchem die Teilzeit und Arbeitsfähigkeit ...

Peter Z.
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