20. August 2020

Änderungskündigung missbräuchlich?

Guten Tag

Wir haben einen Mitarbeiter, welchem wir per 31. August eine Änderungskündigung aussprechen mussten. Er leistet seit Jahren nur teilweise seine Arbeit; aufgrund sozialer Verpflichtung (er hat ein Geburtsgebrechen) haben wir ihm bis anhin nicht gekündigt. Mittlerweile können wir aber seine 100% Anstellung und nur 50% Leistung nicht mehr finanzieren und möchten ihm deshalb die Wahlmöglichkeit geben per 1. Dezember (nach Ablauf der ordentlichen KF) einen 50% Vertrag anzunehmen oder halt eben die Kündigung zu akzeptieren. Er hat auch selber eingestanden, dass er nicht die volle Leistung erbringt - natürlich sind ihm aber 50% zu wenig und er hat uns mit seiner Rechtsschutzversicherung gedroht.

Laufen wir hier in eine realistische Gefahr am Schluss in einem Rechtstreit zu enden?

Vielen Dank für Eure Expertenmeinungen!

2 Antworten

Akzeptiert durch Author

Grüezi

Einen Rechtsstreit von vornherein auszuschliessen, ist grundsätzlich nicht möglich. Allerdings erachte ich das Risiko in Ihrem Fall als sehr überschaubar. Die Kündigung ist bereits ausgesprochen worden - unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist - und kann somit nicht als Reaktion auf eine gescheiterte Verhandlung uminte...

Orlando M.
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Ggfls schon geprüft ob ein IV Fall möglich w...

Peter Z.
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