06. September 2021

Abfindung: Sozialversicherungsbeiträge?

Einer bereits gekündigten Mitarbeiterin wurde für die restliche Kündigungszeit freigestellt. Da sie > 10 Dienstjahre hat und 61 Jahre alt ist, wurde eine Abfindungszahlung vereinbart (mittels Aufhebungsvereinbarung).
Fragen:
Müssen Sozialversicherungsbeiträge (alle?) abgezogen werden?

Brutto oder netto-Berechnung?
Auszahlung besser mit letztem Lohn oder danach?
Ziffer in Lohnausweis?

2 Antworten

Da ist nun mal wieder eine Begriffsverwirrung vorhanden, welche eine Antwort schwierig macht.

  1. Ich lese sie ist Freigestellt und sollte somit den normalen Lohn während der Freistellung bekommen, inkl. aller nötigen Abzüge. Das Arbeitsverhältnis endet zum Kündigungstermin.
  2. Sie hat eine Aufhebungsvereinbarung (was nicht kompatibel mit der Freistellung ist!??), welche die Kündigungsfrist abkürzt. Jedoch müssen alle Bestandteile bezahlt, resp. abgezogen werden. Es darf keine Benachteiligung geben und für die Aufhebung muss es einen Grund geben.
  3. Oder sie ist freigestellt und bekommt wie oben beschrieben den Lohn o...
Peter Z.
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Wir rechnen die "Abgangsentschädigung" jeweils im letzten Anstellungsmonat ab. Dieser Betrag ist Sozialleistungspflichtig, ob Brutto oder ...

Gabriela S.
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