22. September 2025

Zwischenzeugnis nach Kündigung?

Wir haben uns von einem MA getrennt. Leider passte die Leistung nicht zum Stellenprofil, auch nicht nach diversen Schulungs- und Unterstützungsversuchen.

Könnten wir nun, vor Ende des Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis ausstellen und die Kündigung nicht erwähnen, sodass der MA sich auf die Suche nach einer Arbeit machen kann? Eigentlich widerspricht das dem Grundsatz eines Zeugnis oder? Ehrlich, vollständig und wohlwollend.
Wie macht ihr das, um Austretende optimal zu belgleiten?
Danke für Eure Tipps.

1 Antwort

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Zwischenzeugnis kann jederzeit verlangt werden. „Wurde auf Wunsch des ...

Peter Z.
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