24. November 2020

Zielvereinbarung mangelnde Leistung?

Wir hatten vor ein paar Tagen ein Mitarbeitergespräch. Daraufhin wollte der VG dass wir eine Zielvereinbarung aufsetzten, indem wir dem MA nochmals eine Chance geben, sich innert 3 Monaten zu verbessern, ansonsten muss der MA mit Konsequenzen rechnen (der VG hatte auch schon mehrere Gespräche). Nun haben wir das im Unternehmen noch nie gemacht. Ich habe im Internet eine Vorlage gefunden: https://www.hrpraxis.ch/2012/09/zielvereinbarungen-ausformulierte.html aber ich finde das zu neutral. Ich denke ich benötige etwas, was auch mit der Trennung zu tun hat, oder? Vielen Dank.

1 Antwort

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Ihr habt also grundsätzlich keine Zielvereinbarungen mir euren Mitarbeitenden, denn sonst müsstet ihr nicht jetzt eine aufsetzen. Das ist schon mal .... na ja... suboptimal.

Zielvereinbarungen sollten helfen die Leistung der Mitarbeitenden zu messen und so deren Unterschiede untereinander bei Lohnerhöhung und Boni zu ermitteln. Und natürlich auch Fördermassnahmen zu ermitteln. (Lebenslanges Lernen)

Diese haben nicht zum Ziel Grundlagen für eine Entlassung zu sein. Es kann die folge sein, dass ist klar, aber sie sollte nicht alleine zu diesem Zwecke erstellt werden.

Was ihr nun braucht ist eine Aufstellung, was genau erwartet wird und was der Mitarbeitende bisher nicht geleistet hat. Vielleicht weiss er das ja gar nicht....

"Wir haben aufgrund geführter Gespräche , bei welchen wir die Anforderungen an sie besprochen hatten, in den Bereichen x und y keine Verbesserung feststellen können. Es ist für den Unternehmenserfolg jedoch wichtig, dass alle unsere Mitarbeitenden die Leistung erbringen, für die sie angestellt wurden. Aufgrund der bisher guten Zusammenarbeit möchten wir ihnen eine letzte Frist von drei Monaten einräumen, die geforderte Leistung zu erbringen. Ist die Leistungsmess...

Peter Z.
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