Wird Sonntagszeitzuschlag in Überzeitarbeit eingerechnet?
Hallo zusammen
Ein Mitarbeiter von uns musste an einem Sonntag auf Geschäftsreise ins Ausland. Aufgrund unserer Reglemente gilt auch die Reisezeit im Ausland als Arbeitszeit und vorübergehende Sonntagsarbeit wird mit einem Zeitzuschlag von 50% ausgeglichen. Höchstarbeitszeit ist bei uns 45 Stunden.
Aufgrund dieses Zeitzuschlages kommt er nun auf eine Arbeitszeit über 45 Stunden. Gilt nun die darüber liegende Zeit als Überzeit obwohl sie von einem Zeitzuschlag generiert wurde?
1 Antwort
Bei vorübergehender Sonntagsarbeit ist ein Lohnzuschlag von 50 % (kein Zeitzuschlag) auszurichten (Art. 19 Abs. 3 ArG).
Das Arbeitsgesetz gilt allerdings nur in der Schweiz; im Ausland gelten die dortigen Gesetze.
Wenn sich die vertragliche Regelung mit dem Zeitzuschlag von 50 % nur auf die Arbeitszeit im Ausland bezieht, dann ist das soweit arbeitsgesetzkonform. Und da das Schweizer Arbeitsgesetz im Ausla...