29. November 2017

Wie kann der Arbeitnehmer vorgehen, wenn er die Änderungen im Versicherungsanschluss missbilligt?

1 Antwort

Der Vertragspartner der Vorsorgeeinrichtung kann den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich auf den Zeitpunkt kündigen, auf den die Änderungen in Kraft treten sollen. Er kann schriftlich verlangen, dass die Vorsorgeeinrichtung oder die Versicherungseinrichtung ihr die für Offerten notwendigen Angaben zur Verfügung stellt. Werden ihr diese Angaben nicht innert 30 Tagen übermittelt, nac...
Alexandra M.
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