26. Oktober 2017

Wie ändere ich ein bestehendes Personalreglement gültig?

1 Antwort

Unter der Annahme, dass ein bestehendes Personalreglement gültig in den Arbeitsvertrag integriert wurde, vgl. https://app.hr-cosmos.ch/question/76/wie-integriere-ich-ein-personalreglement-in-einen-arbeitsvertrag

Da ein Arbeitsvertrag ein zweiseitiger Vertrag ist, kann er nur mit Zustimmung beider Parteien geändert werden. D.h. ein Arbeitgeber kann den Arbeitnehmern nicht ohne Weiteres eine einseitig geändertes Personalreglement aufzwingen, sondern hat die Regelung einer Änderungskündigung (vgl. hier )zu beachten.

Bei der Einführung eines geänderten Personalreglements sind die Ausführungen zur Integration eines neuen Personalreglements zu beachten (vgl. hier). insbesondere ist Folgendes zu beachten:

D.h., das Personalreglement ist dem Arbeitnehmer so rechtzeitig zur Einsicht vorzulegen, dass der Arbeitnehmer genügend Zeit hat, sich in zumutbarer Weise Kenntnis von dessen Inhalt zu verschaffen. D.h., ein Personalreglement darf also weder erst in letzter Minute vor der Unterzeichnung, noch erst nach Unterzeichnung des Einzelvertrags oder des Stellenantritts vorgelegt werden.

Sodann stellt sich die Frage, wie die Zustimmung des Arbeitnehmers zum geänderten Personalreglement eingeholt werden soll. Es bestehen folgende unterschiedlich aufwendige Varianten:

  1. Das geänderte Personalreglement vom Arbeitnehmer unterzeichnen lassen.
  2. Eine Erklärung unterzeichnen lassen, womit sich der Arbeitnehmer nach Kenntnisnahme des Inhalts mit dessen Geltung einverstanden erklärt.
  3. *nachweisbare Zustellung des Personalreglements unter Anse...
Caroline K.
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