15. Oktober 2017

Welche Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterstehen einem Gesamtarbeitsvertrag?

1 Antwort

Das Arbeitsverhältnis untersteht einem Gesamtarbeitsvertrag, wenn für die betreffende Branche ein Gesamtarbeitsvertrag existiert, und zudem a) der Arbeitnehmer Mitglied eines vertragsschliessenden Arbeitnehmerverbandes (Gewerkschaft) ist, und b) der Arbeitgeber entweder direkt Vertragspartei des Gesamtarbeitsvertrags oder aber Mitglied eines vertragsschliessenden Arbeitgeberverbandes ist. Das Arbeitsverhältnis untersteht einem Gesamtarbeitsvertrag, wenn der Arbeitgeber zwar nicht Mitglied des Arbeitgeberverbands seiner Branche ist, sich aber durch einen schriftlichen Anschlussvertrag dem Gesamtarbeitsvertrag angeschlossen hat und auch der Arbeitnehmer Mitglied eines vertragsschliessenden Arbeitnehmerverbandes ist. Möglich ist auch der Anschluss eines Arbeitnehmers, wenn er nicht Mitglied des Arbeitnehmerverbands, jedoch sein Arbeitgeber Mitglied eines Arbeitgeberverbands ist. Jeder Anschlussvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Gesamtarbeitsvertragsparteien. Der Anschluss an den Gesamtarbeitsvertrag bewirkt, dass einzelne Arbeitgeber oder Arbeitnehmer unmittelbar einem bestimmten Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind, ohne dass sie Mitglied eines vertragschliessenden Verbandes werden müssen. Der Anschliessende gilt als beteiligter Arbeitnehmer bzw. beteiligter Arbeitgeber. Dieser förmliche Gesamtarbeitsvertragsanschluss ist in der Praxis ...
Alexandra M.
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