06. Januar 2019

Wechsel in vereinfachtes Abrechnungsverfahren?

Wir sind ein Kleinbetrieb mit einer Mitarbeiterin.

Bis Mitte letzten Jahres war die Mitarbeiterin 100% angestellt und damit normal bei den Sozialversicherungen angemeldet. Ebenso haben wir sie in der Pensionskasse versichert.

Mitte Jahr hat sich das Pensum (und damit der Lohn) so verringert, dass wir im gegenseitigen Einverständnis nicht mehr in der Pensionskasse versichert haben. Die Abgaben für die Sozialversicherungen haben wir ab dann weiter normal / wie bisher abgewickelt.

Ist das überhaupt erlaubt?

1 Antwort

Nicht nur erlaubt, sondern zwingend gefordert.

In die Pensionskasse/BVG müssen Mitarbeitende, welche ein Mindesteinkommen haben. Ab 2019 gilt der Grenzbetrag in der obligatorischen beruflichen Vorsorge Eintrittsschwelle/Mindestjahreslohn 21'330.00, vorher war es 21'150.00. Dieses regelt nur die Pflicht für das BVG. Oftmals ist es so, dass eine Pensionska...

Peter Z.
0 Bewertungen

Schließen