29. Juli 2020

Was wenn Teilzeitarbeit zu höheren Koordinationsabzügen und schlechteren Leistungen führt?

Wir möchten einen MA einstellen, der auch noch zu 40 Prozent bei einem anderen Arbeitgeber mit schlechteren PK Leistungen tätig sein wird.

Der Mitarbeiter hat mir erklärt, dass er bei zwei Jobs zwei Koordinationsabzüge bezahlen muss und deshalb deutlich weniger PK einbezahlt erhält. Welche Lösungen oder Optionen gibt es? Ich bezweifle, dass unsere PK einen vollen Koordinationsabzug macht bei Teilzeitarbeit.

Danke für eure Hilfe!

1 Antwort

Liebes Community Mitglied
Es ist korrekt, dass ein Arbeitnehmer, der bei zwei Arbeitgebern angestellt ist und bei jedem mehr als CHF 21'330 verdient, bei beiden obligatorisch versichert ist, bei beiden die Koordinationsabzüge greifen und somit der AN einen finanziellen Nachteil erleidet und Vorsorgelücken entstehen. Sofern die Arbeitgeber es zulassen und eine BVG-Versicherung es reglementarisch vorsieht, besteht jedoch die Möglichkeit beide Verdienste in nur eine Vorsorgeeinrichtung einfliessen zu lassen, respektive beide Einkommen bei einer Vorsorgeeinrichtung zu versichern, mit nur einmaligem Koordinationsabzug. Beide Arbeitgeber bezahlen dann ihr...

Verena S.
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