22. Mai 2021

Was ist zu beachten, wenn ein MA neu permanent von Frankreich aus arbeiten möchte?

Ein MA (französischer Staatsbürger) möchte seinen Lebensmittelpunkt nach Frankreich verlagern und neu von dort aus arbeiten. Von der Natur seiner Aufgaben ginge das. Er bietet an, für alle anfallenden Steuern und Sozialabgaben selber aufzukommen und dies auch im Arbeitsvertrag so festhalten. d.h. wir müssten ihm den BruttoLohn einfach neu nach Frankreich überweisen und wären von sonstigen Verpflichtungen entbunden. Müssen wir als Arbeitgeber trotzdem etwas beachten ?

1 Antwort

Guten Morgen, so einfach ist das leider nicht. Ich würde Ihnen empfehlen, einen versierten Steuerberater (in CH + FR) zu Rate zu ziehen. Wenn ihr Mitarbeiter dauerhaft aus Frankreich heraus für sie arbeitet haben sie bspw. ein Risiko, dass sie dort eine Betriebsstätte begründen und das kann dann sehr unangenehm sein und hat eben Auswirkungen auf ihr gesamtes Unternehmen und nicht nur den Mitarbeiter. Auch in der Payroll haben sie dann vermutlich Themen die es zu addressie...

Stephanie W.
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