06. Mai 2019

Was gilt: die gesetzlich definierte Kündgungsfrist oder die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag?

Nach 3 Jahren Tätigkeit: die Kündigungsfrist ist gemäss AV nur 1 Monat. Gemäss Art. 335 ff OR aber zwei Monate. Kann sich der Mitarbeiter auf die Frist gemäss Gesetz beziehen?

2 Antworten

Die Regelung im Arbeitsvertrag geht vor; er kann sich also nicht auf die gesetzliche Kündigungsfri...

Orlando M.
2 Bewertungen

Kündigungsfristen sind zwingendes Recht und kann nur mit Vertrag geändert werden. Dabei sind...

Peter Z.
1 Bewertung

Schließen