06. Mai 2021

Unbefristete Anstellung mit einer Probezeit von 6 Monate?

Folgende Konstellation: Ein VG will ein ehemaliger Mitarbeiter wieder einstellen. Damals wurde er wegen zu viele Absenzen (Krankheit) ordentlich gekündigt. Nun möchten wir dieser Person eine 2. Chance geben. Für uns stellt sich jedoch die Frage, wie wir uns absichern können, dh. wie können wir am besten vorgehen, damit, wenn der MA nach der Probezeit wieder viele Absenzen wegen Krankheit hat, kurzfristig kündigen können ohne finanziellen Einbusse. Ich habe mir überlegt ob folgendes möglich ist:

1) Unbefristeten Anstellungsvertrag mit einer Probezeit von 6 Monaten. Wobei aus meiner Sicht dies nicht rechtens ist, weil gemäss Personalreglement beträgt die Probezeit 3 Monate und gemäss OR gilt ja der erste Anstellungsmonat als Probezeit und kann höchstens auf 3 Monate verlängert werden. Bei öffentlichen rechtlichen Anstellungen darf die Probezeit 6 Monate betragen jedoch nicht bei privatrechtlichen Anstellung. Ist das so? Was passiert, wenn trotzdem eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart wird? und zusätzlich den Hinweis, dass bei Krankheit und Unfall während der Probezeit kein Kündigungsschutz besteht? Es geht nur darum, dass sich der AG absichern kann, weil dieser MA oft wegen Krankheit gefehlt hat.

2) Anstellung im Stundenlohn, keine KTG-Versicherung, dh. wenn er Krank wird, dann wird auch kein Lohn ausbezahlt, wobei hier auch nicht sehr korrekt ist.

3) Anstellung auf Abruf: Falls der MA krank wird, dann müssen nur die Stunden die vereinbart wurden ausbezahlt werden.

Es geht einfach darum, dass wenn der MA, nochmals für längere Zeit krank wird, wir nicht KTG bezahlen müssen und es geht vor allem darum, dass wir den MA während der Probezeit innert 7 Tagen kündigen können.

Wie können wir am besten vorgehen? Welche Möglichkeiten hat der VG, um sich abzusichern?

Ich bedanke mich für jeden Hinweis. Besten DANK!

2 Antworten

Akzeptiert durch Author

Wie Sie richtig schreiben, darf die Probezeit max. 3 Monate betragen, eine Ausdehnung auf 6 Monate ist nicht möglich.

Von den vorgeschlagenen Varianten scheint mir die Arbeit auf Abruf die beste Option zu sein. Dort sind Sie flexibel. Es fragt sich dann noch, ob es eine echte oder unechte Arbeit auf Abruf sein soll, d.h. ob der Mitarbeiter die Arbeit ablehnen kann oder nicht. Wenn er die Arbeit n...

Roy L.
2 Bewertungen

Sie haben alle Möglichkeiten erwähnt -

Folgende Möglichkeit bestünde auch noch:

Befristete Anstellung - wobei das Damoklesschwert KTG immer noch da wäre. ...

Reto L.
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