25. Juli 2022

Überstunden bei Teilzeitarbeitsunfähigkeit?

Im Spitalbetrieb generieren unsere Pflegefachpersonen immer wieder Überzeiten obwohl sie teilzeitarbeitsunfähig sind ( Krankheit) Gemäss Reglement darf die vom Arzt viorgeschriebe Zeit nicht überschritten werden. Was tun, wenn es trotzdem so ist? Kann der Arzt rückwirkend die AUF kürzen? Wer hat hier gute Erfahrung im Umgang mit diesem Thema?

1 Antwort

Ein Arzt definiert eine AUF aufgrund des sich im zeigenden Krankheitsbildes. Der Mitarbeitende wiederum kippt diese Annahme des Arztes, wenn er mehr arbeitet als der Arzt annahm was gehen könnte.

Wenn immer möglich sollte im Reglement stehen, dass die Arbeitszeit und die Absenzzeit zusammen, nicht mehr als die Sollzeit sein darf. Somit ist es nicht möglich, Mehrstunden zu generieren. Wird länger gearbeitet, so kürzt es die Absenzzeit. Nie jedoch die Arbeitszeit.

ACHTUNG: ist der Unterschied krass und h...

Peter Z.
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