10. Januar 2024

Trotz Krankschreibung am Geschäftsausflug?

Trotz Zeugnis (Krankheit) ist ein MA auf den 2 tägigen Geschäftsausflug Donnerstag/Freitag mitgegangen. (der Chef hat auch explizit nachgefragt und eingeladen)

Auf der nächstens Lohnabrechnung wurden auch die 2 Tage durchgehend mit Lohnabzug von 20% abgerechnet. Bei den anderen MA waren dies bezahlte Arbeitszeit, d.h. keine Ferien/Kompensation oder Lohnabzug. Sehr unfair oder nicht ?

2 Antworten

Wenn die Arbeitsunfähigkeit arbeitsplatzbezogen ist, kann es sehr wohl sein, dass man nicht unfähig ist, an einem Geschäftsausflug teilzunehmen. Ein detailliertes Arztzeugnis müsste darüber Aufschluss geben.

Ein Geschäftsausflug ist im Normalfall, wie offenbar hier auch, bezahlte Arbeitszeit. Wenn jemand trotz Arztzeugnis zur Arbeit erscheint, belegt er damit, dass er nicht arbeitsunfähig ist. Das Arztzeugnis wird durch das faktische Tätigsein des Arbeitnehmers widerlegt.

So oder so hat sich der Arbeitnehmer zur Verfügung des Arbeitgebers gestellt und somit im Sinne des Gesetzes “gearbeitet” (au...

Ronald B.
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Als kranker Mitarbeiter würde ich mich schämen, wenn ich nicht zur Arbeit komme, aber gesund genug bin um an einem Betriebsausflug teilzunehmen. Aber darum geht es hier nicht.

Ist die Teilnahme freiwillig und die MA müssen ihre Freizeit daran geben, so kann auch eine Versicherung keine Ansprüche stellen.

Ist es aber so wie beschrieben bezahlte Absenz, so könnte die Versicherung die Bezahlung der zwei Tage ablehnen. Ist ja so wie wenn er gearbeitet hätte. Im Weiteren wäre zu klären, ob die Teilnahme die Heilung verzögert hat. Da wären dann weitere Probleme zu erwarten.

Persönlich hätte ich im Vorfeld ein Arztzeugnis verlangt, welches bestätigt, dass die Teilnahme ...

Peter Z.
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