12. September 2022

Stundenlohn Einsatz gestrichen?

Hallo zusammen

Ein Vorgesetzter hat der Mitarbeiterin einen halben Tag vor Einsatz mitgeteilt, dass er sie am nächsten Tag statt 8 nur 4 Stunden benötigt. Die Mitarbeiterin ist im Stundenlohn angestellt (abgemachtes Pensum ca. 50%), müssen die Stunden nun trotzdem für die 8 Stunden bezahlt werden oder nur die tatsächlich geleisteten? Die Mitarbeiterin hat sich ja auch organisieren müssen und ihr fehlen ja nun so 4 Stunden, welche nicht bezahlt werden.

Danke für eure Antworten!

1 Antwort

Jemanden im Stundenlohn anzustellen, obwohl ein durchschnittliches Arbeitspensum ungefähr abgeschätzt werden kann, wird schon mal nicht empfohlen; solche Mitarbeiter sollen einen Monatslohn erhalten. Im vorliegenden Fall wurde das Pensum von ca. 50 % sogar “abgemacht”, also vertraglich vereinbart. Zudem scheint so etwas wie ein Einsatzplan zu bestehen, sonst wüsste man ja nicht, dass eigentlich 8 Stunden vorgesehen gewesen wären.

Der Reiz “Stundenlohn” mag bei gewissen Leuten, vielleicht auch beim Vorgesetzten in diesem Fall, falsche Flexibilitäts-Annahmen als Reaktion erzeugen, was dann zu solchen Anordnungen führen kann.

Will man “Arbeit auf Abruf” (echte oder unechte), dann sind die Arbeitsverträge entsprechend zu gestalten. Aber s...

Ronald B.
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