12. Januar 2022

Straf- und Betreibungsregisterauszug im Dossier ablegen?

Dürfen von Mitarbeitenden eingeforderte Straf- und Betreibungsregisterauszüge im Dossier aufbewahrt werden oder müssen diese nach Prüfung vernichtet werden?

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Da die kantonale Verwaltung für gewisse Berufe zur Berufsausübung solche Auszüge verlangt, müssen wir von leitenden Personen Strafregisterauszüge aufbewahren.

Lohnpfändungsbefehle ...

Reto L.
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