14. Dezember 2022

Sind wir als Arbeitgeber verpflichtet der KESB Auskunft zu geben?

Die KESB möchte Auskunft zu einer Person in der Lehre. Müssen (Sollen) wir diesem Auskunftsbegehren nachgehen.

Die Person kam aus einem Integrationsprogram zu uns und hat ein Jahr sehr gute Leistungen gebracht. Die letzten Monate scheint die Person wieder mehr Probleme zu haben, was sich auch in der Arbeitsleistung zeigt.

Jetzt ist die KESB auf uns als Arbeitgeber zugekommen und möchte gerne Auskunft.

  1. Sind wir verpflichtet diese Informationen zu teilen
  2. Ist es vom Datenschutz her erlaubt, dass wir diese Informationen teilen
  3. Falls es erlaubt ist und wir nicht verpflichtet sind, ist es sinnvoll Informationen mit der KESB zu teilen?

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Gute Frage! Und toll, dass Sie an mögliche datenschutzrechtliche Folgen denken!! 👏

Ja, Art. 314e ZGB verpflichtet Sie zur Mitwirkung bei der Abklärung der KESB.

Das in Abs. 2 von Art. 314e ZGB erwähnte “strafbewehrte” Berufsgeheimnis (Art. 321 StGB) gilt nicht f...

Marc F.
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