20. Mai 2019

Rückwirkende Freistellung?

Einer Mitarbeiterin von uns wurde am 30.04. gekündigt. Ich war zu dieser Zeit in den Ferien, weswegen ein Kollege die Kündigung aussprach. Wie bei ihr zu erwarten war, kam am nächsten Tag eine Krankmeldung aus psychischen Gründen. Hätte sie, wie ich empfohlen hatte, gleich eine Freistellung bekommen, würde ich das Arztzeugnis anfechten, da sie ja nicht arbeitspflichtig ist. Nun komme ich aus den Ferien zurück und es liegt das Arztzeugnis bis 31.05. vor, dem garantiert noch eines folgen wird. Ich werde sie nun per 01.06. auf jeden Fall freistellen, aber hat jemand schon mal was von einer rückwirkenden Freistellung gehört? (Mir geht es natürlich um Ausnutzung der Schonfrist nach Art. 336c lit. 2b OR)

1 Antwort

Guten Tag

Ich denke, da liegt ein Missverständnis vor. Auch bei einem freigestellten MA wird die Kündigungsfrist durch Krankheit oder Unfall erstreckt. Mit der Freistellung eines MA kann man nicht eine Erstreckung der Kündigungsfrist verhindern. Der Grund ist der, dass ein kranker MA sich nicht bewer...

Roy L.
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