25. Januar 2024

Rekrutenschule - Lohnfortzahlung - Verrechnung EO?

Alles ist einmal das 1. Mal....

Ein Mitarbeiter geht in die Rekrutenschule. Gemäss GAV kriegt er von uns 50 % Lohnfortzahlung. Was geschieht nun mit der EO-Zahlung, kriegt er diese direkt ausbezahlt, kommt sie zu uns? Wenn sie zu uns kommt, müssen wir sie weitergeben? Ich nehme an nicht.

Vielen Dank fürs Beantworten.

1 Antwort

Wenn 50 % Lohn > EO-Zahlung: Lohn zahlen und EO-Zahlung geht vollständig an den Arbeitgeber (Aufwandminderung).

Wenn 50 % Lohn < EO-Zahlung: Loh...

Ronald B.
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