06. Oktober 2021

QST-Tarif rückwirkende Lohnerhöhung?

Ist es korrekt, dass wenn wir im Juli 2021 eine rückwirkende Lohnerhöhung per Januar 2021 auszahlen, die QST-Satzbestimmung auf den aktuellen Lohn plus den Nachzahlungen berechnet wird?
Bsp. 300.- x 6 Monate Nachzahlung = 1’800.- plus aktueller Lohn 6’000.- = 7’800.- für Satzbestimmung im Auszahlungsmonat?

1 Antwort

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Ich gehe davon aus, dass sie monatlich oder eventuell Quartalsweise eine Quellensteuerabrechnung machen. Heisst die Lohnerhöhung rückwirkend wird ja dann im Abrechnungsmonat ausgewiesen un...

Jürg S.
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