13. März 2023

Muss das Unfalltaggeld für die ersten 30 Tage zwingend auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden?

Im Arbeitsvertrag ist für die ersten 30 Tage 100% Lohnfortzahlung vorgesehen (Wartefrist 30 Tage), danach 80%. Nettolohnausgleich darf gemacht werden. Müssen wir das TG für den ersten Monat ausweisen, wenn wir 100% weiterzahlen? Und dürfen wir für diese 30 Tage auch alle Versicherungen (AHV/IV/EO/KTG/UVG) zu 100% abziehen, wenn wir das TG nicht ausweisen? Im Reglement steht, dass KTG- und UTG-Versicherung besteht, jedoch steht bei der Lohnfortzahlung, dass 80% des bisherigen Lohnes bezahlt werden. Muss da überhaupt ein Taggeld auf dem Lohn ausgewiesen werden - auch nach dem 31. Tag?

2 Antworten

Hallo

Ja, alle Taggelder müssen zwingend auf dem Lohn ausgewiesen werden, da diese einen Einfluss auf die AHV/IV/EO/ALV etc. Abzüg...

Désirée P.
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Während der Wartefrist wird kein Unfalltaggeld bezahlt; deshalb heisst es ja Wartefrist, weil man auf das Einsetzen der Taggeldzahlungen wartet. Während der Wartefrist bezahlt man den sozialversicherungspflichtigen Lohn weiter, so wie vertraglich verabredet (mindestens 80 %; Art. 324b Abs. 3 OR).

Nach der Wartefrist: Deckt die Unfalltaggeldzahlung des Versicherers mindestens 80 % des Lohnes ab und ist nicht eine höhere Lohnfortzahlung vereinbart, kann der Arbeitgeber die Lohnzahlung vollständig einstellen und das Taggeld an ...

Ronald B.
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