06. Mai 2025

Missbräuchliche Kündigung?

Ein Mitarbeiter wurde aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt, nun wurde die Stelle neu ausgeschrieben. Ist das zulässig?

1 Antwort

Es gilt Kündigungsfreiheit, und die Kündigung muss nur begründet werden, wenn der Gekündigte dies verlangt (Art. 335 Abs. 2 OR).

Wenn keine Kündigung zur Unzeit vorliegt (Art. 336c OR), dann ist noch zu prüfen, ob Missbräuchlichkeit vorliegen kann (Art. 336 OR). Die im Gesetz genannten Gründe sind nicht abschliessend.

Normalerweise wird nicht nur ein Arbeitnehmer aus wirtschaftlichen Gründen entlassen, sondern mehrere, ausser natürlich, es handelt sich um ein Kleinstunternehmen. Was mit “wirtschaftlichen Gründen” gemeint ist, ist häufig interpretationsbedürftig. War gemeint, dass der betreffende Arbeitnehmer unwirtschaftlich geworden i...

Ronald B.
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