02. Februar 2021

MA von intern auf extern?

Hallo!
Ich habe die Information erhalten, dass einen MA von intern auf extern (Rechnungsbasis) wechseln möchte. Dies wurde bereits genehmigt und ich soll jetzt den MA beraten und die Formalitäten erledigen. Ich bin mir nicht sicher, was ich jetzt genau beachten muss.

z.B. muss ich den MA aus der PK rausnehmen? überall abmelden? Wie sollte ein externer Vertrag (consulting contract) aussehen. Da dies schon ab Mitte / Ende Feb. geschehen soll, werde ich eine Änderungskündigung schreiben müssen. Ist das korrekt?
Eine ausführliche Antwort wäre sehr hilfreich, da ich diesen Fall noch nicht begegnet bin.

Vielen Dank im Voraus

1 Antwort

Schnell-schnell gibt es nicht!

Die Ausgleichskassen verlangen vom MA bei seiner Anmeldung der Selbständigkeit glaubwürdige Nachweise: z.B. Kopien von bereits gestellten Rechnungen, geschlossenen Vereinbarungen, erstellten Offerten, das Firmenbriefpapier, Mietvertrag für Büroräumlichkeiten, Internetseite, Telefonbucheintrag oder auch die Haftpflichtversicherung. Und selbst dann muckt die Ausgleichskasse auf, wenn sie feststellt, dass der frühere MA nun "selbständig" zu 100% beim früheren Arbeitgeber "beratend" tätig ist. Auch eine ganze oder teilweise Auszahlung der PK für die Geschäftsgrundung dauert Wochen oder ist gewissen Fällen nicht mehr möglich.

Eine Änderungskündigung würde bedeuten, dass der MA weiterhin bei Ihnen angestellt ist. So wie ich Sie verstanden habe, ist das j...

Marc F.
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