22. Februar 2024

Lohnnachgenuss?

Eine Mutter stirbt. Vater und Mutter waren zu 100 % arbeitstätig. Ist es richtig, dass man davon ausgehen kann, dass bei unterstützungspflichtig sind (sie haben unterstützungspflichtige Kinder) und die Familie daher 2 Monate Lohn erhält? (Sie war mehr als 5 Jahre bei der Firma tätig).

Der Lohn hat letztes Jahr geändert. Nimmt man für die Berechnung 12 oder 6 Monate um den Durchschnitt zu berechnen?

1 Antwort

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Zuerst mal mein Beileid. Todesfälle sind immer schwierig und benötigen viel Emphatie.

Ihr solltes zwei Monatslöhne weiterzahlen, was bedeutet, dass ihr den letzten Monatslohn anwendet. Nicht ein Durchschnitt.

Wie das verarbeitet werden kann, muss man regeln.

A: auf Konto MA weiterbezahlen, im Lohnausweis dann aufführen, dass im Lohn der Lohnnachgenuss enthalten ist.

B: Mitarbeiter “Mann...

Peter Z.
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