20. August 2022

Lohnfortzahlung Probezeit und KTGV?

Wir haben im Unternehmen ein KTGV mit einer Wartefrist von 30 Tagen und anschliessend Kostenübernahme von 80% für 720 Tage. Folgende Situation. Ein MA mit einem unbefristeten Arbeitstag und einer Probezeit von 3 Monaten wurde in den ersten 2 Monaten der Probezeit für 20 Tage krank. KTGV bezahlt nich weil 30 Tage Wartefrist . Wir haben auch nicht bezahlt und stützen uns auf den Artikel OR 324a. Dem MA wurde noch in der Probezeit gekündigt. Jetzt verlangt er die 20 Tage Lohnausfall. Kann er das?

2 Antworten

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Hallo, kommt darauf an, was bei euch geregelt ist / allenfalls GAV.

GAV Kaufmännischer Verband schreibt z.B. vor in...

Salome S.
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Wenn man davon ausgeht, dass die getroffene Krankentaggeld-Lösung der gesetzlichen Lösung gemäss OR mindestens gleichwertig ist (Art. 324a Abs. 4 OR), gilt Folgendes:
Während der Wartefrist ist 100 % des Lohnes (Lohnhöhe gemäss Art. 324a Abs. 1 OR) für eine gewisse Dauer (gemäss Art. 324a Abs. 2 OR) zu zahlen, ausser:
a) es wurden 1 bis 3 Karenztage vertraglich vereinbart (für diese Karenztage gilt dann keine Lohnfortzahlungspflicht)
b) es wurde vertraglich vereinbart, dass während der Wartefrist nur (wenigstens) 80 % des Lohnes bezahlt werden
c) die Voraussetzungen von Art. 324a Abs. 1 OR wurden nicht erfüllt.
Zu c): Das Arbeitsverhältnis hat noch nicht mehr als drei Monate gedauert als die Arbeitsunfähigkeit vorlag. Wurde es aber “für mehr als drei Monate eingegangen”? Normal denkende Menschen würden meinen...

Ronald B.
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