16. Februar 2021

Lohnanrechnung?

Hallo, wir wollen eine Teilzeit-Angestellte (30%) anstellen per 1.4.21. Sie ist in einem gekündigten Arbeitsverhältnis mit Freistellung (50%) per 31.5.2021.
Muss sie den "alten" Arbeitgeber informieren, dass sie eine neue Arbeitsstelle hat, so dass das Arbeitsverhältnis per Ende März 21 aufgelöst ist und sie auf die Lohndifferenz verzichten muss? oder muss sie sich unseren Lohn anrechnen lassen, so dass sie vom "alten" Arbeitgeber bis Ende Mai 21 die Differenz ausbezahlt bekommt?
Solche Situationen häufen sich gerade in meinem geschäftlichen und privaten Umfeld. Wie ist eine solche Situation zu handhaben, bei einem 100%Job, gekündigt und Freistellung, wenn man/frau eine Beschäftigung vor Ablauf der KüFrist eine Anstellung findet mit z.B. 80%?

Danke fürs Abklären, N.Wicki

1 Antwort

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Bei einem 100% Job ist es klar. Da muss die Person das neue Arbeitsverhältnis angeben und man löst das alte Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen auf. Sollte so schon in der Freistellungsvereinbarung enthalten sein!

Hintergrund: Schadenminderungsplicht des Mitarbeitenden, Verbot der Doppelversicherung bei zwei Arbeitgebern. Wer zahl bei einem NBU-Unfall?

Bei Teilzeit ist das wohl anders: solange ich keine konkurrenzierende Tätigkeit und nicht mehr als ein 100% Pensum arbeite, geht es keinen d...

Peter Z.
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