01. März 2024

Kündigung eines Mitarbeiters der zurzeit infolge Unfall im Ausland weilt

Hallo

wir haben einen Mitarbeiter, der infolge Unfall seit 5 Monaten krank geschrieben ist. Da er ursprünglich aus der Slowakei kommt, befindet er sich zurzeit dort obwohl er in der Schweiz angemeldet ist.

Es sieht danach aus, dass er bei uns nicht mehr arbeiten kann und wir ihm kündigen müssen.

Was muss bezüglich Kündigung beachtet werden? Welche anderen Schwierigkeiten sollten vorsorglich bedacht werden?

2 Antworten

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Ist die Sperrfrist abgelaufen (Art. 336c Abs. 1 lit. b OR), kann man gültig kündigen. Im vorliegenden Fall sollte das Kündigungsschreiben sowohl an die Schweizer als auch an die slowakisch...

Ronald B.
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Akzeptiert durch Author

Es sieht danach aus.... Sagt wer aufgrund von was?

Ich würde keine Zeugnisse akzeptieren, welche länger als einen Monat AU bestätigen. Unfall mit Langzeitfolgen hat für mich immer, oder zumindest meistens mit Therapien zu tun. In der Slowakei zahlt wohl keine Unfallversicherung. Hat er Therapien?

Hier stelle ich den ganzen Fall in Frage und...

Peter Z.
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