24. Mai 2022

KTG zwischen zwei Arbeitgebern bei Stellenwechsel?

Ein MA wird Ende September unsere Firma verlassen. Von Juli bis September reduziert er bei uns sein Pensum auf 20% um bei der neuen Stelle bereits einzusteigen. Beide Arbeitgeber haben eine KTG (dieselbe).

1) Was passiert, falls zwischen jetzt und September der Mitarbeiter krank wird ? Ich gehe davon aus, dass unsere KTG die Leistungen auf das aktuelle %-Pensum ausrichtet, was aber beim anderen Arbeitgeber ?

2) Übernimmt eine KTG für einen neuen MA Leistungen für eine bestehende Krankheit ?

3) Kann sich der Mitarbeiter zusätzlich “schützen” ?

Danke für eure Unterstützung.

2 Antworten

Zu

  1. Meines Wissens hat die KTG Versicherung ein Minmalpensum von 25% als Voraussetzung. Somit wären die 20% nicht versicherbar. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Habe bei Frau Google nichts dazu gefunden.
    Was beim anderen AG passiert, geht euch nichts an.
  2. Und nein, eine KTG übernimmt keine Leistun...
Peter Z.
5 Bewertungen

Versichert sind nur die 20% Leistungen. Bei Krankheit machen die beide AG eigene Meldung und erhalten entsorechende Ta...

Cana K.
2 Bewertungen

Schließen