17. Mai 2023

Krankheit während Freistellung nach Kündigung?

Wir haben einem Mitarbeitenden per Ende April gekündigt. Er hat drei Monate Kündigungsfrist und es wurde eine Freistellung für die letzten beiden Monate vereinbart - leider nicht schriftlich, sondern nur mündlich.
Der Mitarbeiter wurde während der Freistellung für zwei Wochen krank geschrieben, hat uns dies aber zu diesem Zeitpunkt nicht mitgeteilt. Nun hat ihn die Arbeitslosenkasse darauf aufmerksam gemacht, dass sich die Kündigungsfrist aufgrund der Krankheit bis Ende Mai verlängert.
Der Mitarbeiter hat uns heute das Arztzeugnis geschickt sowie seine Arbeit bis Ende Mai angeboten. Er wurde zusätzlich letztes Wochenende Vater, hätte somit also auch noch die zwei Wochen Vaterschaftsurlaub zugute.

Müssen wir das Arbeitsangebot annehmen und den Lohn bis Ende Mai fortzahlen?

Und wie ist das mit den verpassten Arbeitsstunden vom 1. Mai bis heute. Wären das dann Minusstunden, die wir vom Lohn für den Mai abziehen könnten?

2 Antworten

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Noch eine Ergänzung zum Vaterschaftsurlaub.

Es ist ja leider so, dass der Vaterschaftsurlaub bei vorliegen einer Arbeitgeberkündigung gleichermassen das AV verlängern wird.

Was ich leider nicht weiss, ob es schon Regeln hierzu gibt. Wann genau bezieht er den Vaterschaftsurlaub? Er hat ja sechs Monate Zeit. Müsste man dann ggfls. den Lohn bezahlen, auch wenn der MA schon bei einem neuen Arbeitgeber tätig ist. Oder - wohl eher wahrscheinlich - er muss den Vaterschaftsurlaub sofort nach Geburt beziehen und es würde nur eine Verlängerung des AV geben, wenn es eine Zeit nach dem Aus...

Peter Z.
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Leider zeigt es sich hier wieder einmal, weshalb gerade Freistellungen schriftlich erfolgen sollten. Regelt es doch die Bezüge von Gleitzzeitguthaben und Ferienabbau. Aber es hätte euch nicht geholfen, denn euer Problem ist ein anderes....

Er ist während der Kündigungsfrist Krank gewesen. Somit verlängert sich die Anstellung. Egal ob freigestellt oder nicht.

Hat er etwas unterlassen? So wenn im Reglement drin stände, dass eine Krankheit von mehr als drei Tagen umgehend mit einem Arztzeugnis zu belegen ist.

Wir können nun aber vom MA nicht verlangen, dass er das alles kennt und müssten annehmen, dass er gedacht habe, dass er ja sowieso freigestellt sei und es keine Rolle spiele. Wohlwollende Annahmen meinerseits.

Ihr habt somit keine Chance die Krankheit durch einen Vertrauensarzt prüfen zu lassen, da er ja wieder gesund ist. Oder nur eine geringe... und das kostet euch ja auch wieder was.

Weshalb weiss das RAV von der Krankheit und der MA wusste nicht, dass das eine Rolle spielt. Was habt ihr betreffend Krankheit in der Arbeitgeberbestätigung deklariert?

Fazit: es liegt ein Arztzeugnis vor, und ihr müsst die Anstellung um...

Peter Z.
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