09. Juli 2021

Krank ohne Anerkennung der Versicherung was tun?

Wir haben ein langjähriger sehr guter Mitarbeiter, welcher seit längerem leider zu 50% Krank ist und bald in Pension geht. Bis jetzt hatte er ein Arztzeugnis zu 50% von seinem Pensum von 80% und hatte 40% gearbeitet. Die Sperrfrist ist abgelaufen, wir möchten aber nicht kündigen. Die Versicherung hat die Gelder gestoppt, weil die Krankheit nicht erklärbar ist. (Dieser Mitarbeiter könnte in ca. 7 Monate eventuell IV Gelder beziehen). Das Pensum gemäss Vertrag ist 80%, der Mitarbeiter sagt aber er könne weiterhin nur 40% arbeiten. Der Mitarbeiter wird uns nun eine Bestätigung senden, dass er nur 40% arbeiten kann und wir kürzen das Gehalt. In der Zwischenzeit wechselt der Mitarbeiter den Arzt und geht zu einem Spezialisten in der Hoffnung einer Anerkennung von der Versicherung. Mit der Bestätigung vom Mitarbeiter werden wir zwischenzeitlich den Lohn kürzen ohne den Vertrag zu ändern bzw. das Pensum zu reduzieren. Wir befürchten mit einer Vereinbarung oder Änderungskündigung auf ein tieferes Pensum von 40% den Mitarbeiter in die Situation zu stellen, dass nach 3-4 Monate das Pensum nicht mehr heraufgesetzt werden kann (weil immer noch krank) und der Mitarbeiter der Gefahr auszusetzen, schlussendlich bei der Krankenversicherung mit einem tieferen Beschäftigungsgrad/Gehalt eingestuft zu werden. Wie sieht ihr das? Es ist uns klar, dass wir den Mitarbeiter einfach kündigen könnten, dies möchten wir aber nicht. Wir möchte hier behutsam vorgehen. Vielen Dank für eure Empfehlung.

1 Antwort

Hallo :)

Ich habe leider auch bereits die Erfahrung gemacht, dass die Krankentaggeldversicherung Entscheide trifft, mit denen wir als Arbeitgeber nicht einverstanden sind, doch uns sind in diesem Moment auch oftmals die Hände gebunden. Das einzige, was Dir übrig bleibt, ist es, mit der Krankentaggeldversicherung zu sprechen und mittels ärztlichen Gutachten des Mitarbeitenden zu argumentieren und so d...

Désirée P.
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