01. April 2021

Kinderzulagen bei Mitarbeitern auf Abruf?

Hallo zusammen

Wir haben eine Mitarbeiterin auf Abruf, die bei uns Kinderzulagen beantragt. Ihr Mann bekommt anscheinend Taggeld von Arbeitslosen bzs. Unfallversicherung. Die bezahlen die Zulagen aber nur solange die Frau keinen Arbeitgeber oder unter CHF 952.- / Monat sei. Da wir absolut nicht garantieren können, dass sie pro Monat den Betrag erreicht und auch keine Regelmässige Entlöhnung vorgesehen ist, schlägt sie vor von Monat zu Monat zu schauen ob sie Anspruch hat und die Zulagen jedes Mal neu zu beantragen. Das scheint mir sehr umständlich zu sein. Kennt jemand ein anderes Vorgehen? Wie würdet ihr das lösen?

Herzlichen Dank im Voraus!

2 Antworten

Mindesterwerbseinkommen für Familienzulagen ist CHF 597.-- pro Monat nicht CHF 952. Nach Familienzulagengesetz Erstanspruchberechtigt vor Arbeitslosenkasse ist der andere Elternteil falls diese Person ein Mindesterwerbseinkommen von CHF 597.-- pro Monat erzielt. Mein...

Cana K.
0 Bewertungen

Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis können für die letzten 5 Jahre geltend gemacht werden.

Vorschlag: Annehmen, dass sie keine Zulagen bekommen wird ...

Peter Z.
0 Bewertungen

Schließen