Kinderzulagen bei Auhilfen?
Wie wird der Mindestverdienst bei Aushilfen auf Abruf für den Anspruch auf Kinderzulagen berechnet? Der Anspruch gillt nur, wenn die Aushilfe mindestens CHF 630.– pro Monat/ Jahreslohn von CHF 7’560.– erreicht. Da bei einem unregelmässigen Arbeitseinsatz der künftige Jahresverdienst schwer im Voraus abschätzbar ist, wie erfolgt hier die Beurteilung durch die Familienausgleichskasse?
4 Antworten
Guten Tag
In einem Betrieb mit vielen Mitarbeitenden im Stundenlohn und tiefen Prozenten haben wir effektiv manuell jeden Monat angeschaut. Wir haben einen Report bauen lassen, welcher uns die Mitarbeitenden mit einer AHV-Basis unter CHF 630.00 ausgewiesen hat und sind diesen dann durchgegangen und der Jahreslohn geprüft. Es hat uns sicherlich 2-3h pro Mon...
Ich empfehle, die Kinderzulagen rückwirkend zu beantragen, so ist der Aufwand geringer. Sprich wenn die Mitarbeiterin 12 Monate gearbeitet hat und 7’560 Franken verdi...
Die FamZWL präzisiert unter der Randziffer 510 den Zulagenanspruch bei unregelmässiger Beschäftigung wie z. Bsp. auf Abruf stehenden oder im Stundenlohn beschäftigten Personen.
Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen ist das Jahreseinkommen (CHF 7’560.-) entscheidend; wird dieses erreicht, so besteht auch ganzjährig ein Zulagenanspruch. Wird dieser jedoch nicht erreicht oder ist noch nicht bekann...