15. Mai 2023

Kann während Durchdienerdienst eine Aufhebungsvereinbarung erfolgen?

Ein Mitarbeiter, aktuell in der RS, muss nun weitermachen. Weil er aber sowieso ab September ein Studium beginnt, ist unsere Motivation für das Weiterführens des Vertrags an einem kleinen Ort...

Können wir mit ihm einen Aufhebungsvertrag abmachen trotz Militärdienst? Ist er finanziell schlechter gestellt, wenn er den Sold direkt erhält?

2 Antworten

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Ja, man kann trotz Militärdienst einen Aufhebungsvertrag abschliessen. Der zeitliche Kündigungsschutz bei Militärdienst (Art. 336c Abs. 1 lit. a OR) gilt nur bei Kündigun...

Ronald B.
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Ich gehe davon aus, dass euer MA unkündbar ist. Da er im Militärdienst ist. Ihr erhaltet seine EO - finanziell sollte es euch (nach der RS) aufgehen.

Wenn euer MA mehr als die untenstehenden Beträge von euch erhält, wird er finanziell schlechter gestellt.

Bemessungsgrundlage: (gefunden hier: https://www.vtg.admin.ch/de/mein-militaerdienst/dienstleistende/sold-eo.html#eo)

Erwerbsersatz (EO)

Absolventen der Rekrutenschule (RS) erhalten grundsätzlich 69 Franken pro Tag. Die einzige Ausnahme bilden Rekruten mit Kind(ern); sie erhalten die gleichen Ansätze wie WK-Dienstleistende (80 Prozent ihres durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens).

In Gradänderungsdiensten (Beförderungsdienste wie Anwärterschule, Offizierslehrgang, Praktischer Dienst usw.) beträgt der Mindestbetrag 124 Franken pro Tag. Erwerbstätige erhalten 80 Prozent ihres durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens, mindestens jedoch 124 Franken und höchstens 220 Franken pro Tag für Dienstleistende ohne Kinder. Für Dienstleistende mit Kindern beträgt der Mindestbetrag 179 Franken und der Höchstbetrag 275 Franken pro Tag.

Für Durchdienerkader gelten andere Mindestansätze. Während der Grundausbildung sind sie den Rekruten gleichgestellt. Ab Gradänderungsdienst beträgt die Entschädigung 80 Prozent ihres durchschnittlichen vord...

Reto L.
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