07. Dezember 2020

Ist es möglich auf die Geburt und nicht nach MSU zu kündigen?

Hallo zusammen

Bis anhin haben wir mit unseren werdenden Mütter immer eine Aufhebungsvereinbarung per Ende Mutterschaftsurlaub unterzeichnet. Ich habe aber gesehen, dass man bei der Anmeldung zur SVA die Zahlungen auch direkt an die Mutter vornehmen könnte. Somit hätten wir intern weniger Aufwand bei unseren Lohnläufen.

Ist das möglich? Darf man das überhaupt?

Danke bereits jetzt!

2 Antworten

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Ich denke es ist noch etwas zu klären... Aufhebungsvereinbarung und Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen.

Eine Aufhebungsvereinbarung hebt das Arbeitsverhältnis auf und macht aber eine Vergütung zwingend nötig, welche alle Leistungen während einer Kündigungsfrist umfasst. Lohn und PK, AHV und so weiter. In der Regel eine Abschlussrechnung, welche alles umfasst.

Vorteil: Sofortige Trennung, keine Weiterführung bei Erkrankung (was sonst bei einer laufenden Kündigungsfrist und Freistellung der Fall wäre).

Nachteil: Krankeit/Unfallrisiko liegt bei Mitarbeiter.

Nachteil AG: bei einer Freistellung könnte der Fall eintreten, dass ein MA schneller wieder eine Stelle findet, dann wäre das Geld zumindest teilweise "gerettet". Bei Aufhebung ist es weg, da keine Ansprüche mehr gestel...

Peter Z.
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Du kannst ja die Aufhebungsvereinbarung trotzdem auf ende Mutterschaftsurlaub datieren. Und die direkt Auszahlung der MSE an die AN angeben. Somit entfällt euer Aufwand der Weiterleitung. (Lohnlauf)
Grundsätzlich ist es zulässig jederzeit das Arbeitsverhältnis mit einer Aufhebungsvereinbarung aufzulösen.
Da jedoch zu einem späteren Zeitpun...

Oliver G.
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