18. Mai 2021

Impftermin = Arbeitszeit??

Wie handhabt ihr das Thema Impftermin = Arbeitszeit?

Unser Reglement sagt nichts zu Arztterminen. Wir haben GLZ für Büro-Mitarbeitende und Schichtarbeit in der Produktion. Müssen wir Schicht-MA die Impfzeit bezahlen? und den anderen?

Unabhängig von der gesetzl. Pflicht: wie handhabt ihr das? Unsere Idee wäre ggf. je Termin max. 30 Min verrechenbar, aber das nur für Schicht-MA. Alle mit GLZ können die Zeit ja vor und nacharbeiten.

Danke für eure Erfahrungen / Best Practices.

4 Antworten

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Grundsätzlich sollte das gleich behandelt werden wie ein Arzttermin. Auch wenn die Impfung in der Apotheke stattfindet.

Gem. Art. 324a OR sollten solche Termine in die Randzeiten verlegt werden. Was nicht immer geht...

Somit ist allgemein die Regel, dass Mitarbeitende im Monatslohn für eine zu definierende Zeitspanne "frei" bekommen und das auch bezahlt ist. (Ich schlage immer max. 1.5 St...

Peter Z.
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Wir haben das individuell geregelt und uns an kein Gesetz oder Reglement gehalten, sondern die Impfzeit = Arbeitszeit deklariert. Dies aufgrund der Tatsache, dass die meisten ihre Termine nicht aussuchen können, sondern einen zugeteilt bekommen. Wir haben Büromitarbeite...

Sonja S.
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Bei uns - auch als Werbezweck fürs Impfen...

Daniel B.
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