20. Mai 2021

Homeoffice im Ausland?

Einige unserer MA möchten Homeoffice im Ausland machen. Bei den MA handelt es sich um Schweizer mit Wohnsitz in der Schweiz mit schweizer Arbeitsvertrag. Wir als Unternehmen sind ausschliesslich in der Schweiz tätig und haben keine Niederlassungen im Ausland. Für uns ist Homeoffice im Ausland durchaus denkbar. Wir möchte aber als Unternehmen dort nicht steuerpflichtig werden.

Die Wünsche der MA reichen von wenigen Wochen in Ländern der EU bis zu mehreren Monaten in Grossbritannien und Australien.

Was müssen wir beachten?

1 Antwort

Du schreibst CH mit Wohnsitz in der Schweiz, aber dann Homeoffice im Ausland!?

Wenn die Mitarbeitenden keinen Wohnsitz im Ausland haben, so können sie kein HomeOffice im Ausland machen. Wenn sie z.B. beim Bruder in England ein Zimmer nehmen und dort arbeiten, so explodiert die Komplexität geradezu, wenn man es compliant abhandeln will.

Haben sie einen offiziellen Wohnsitz im Ausland, so sind drei Dinge wichtig:

  1. Wird so eine Betriebsstätte im Ausland gebildet, was auch zu Steuerzahlungen im Ausland zwingen würde? Das muss ein Steuerexperte des Landes prüfen. Ggfls. direkt beim Steueramt dort anfragen, wie die Bedingungen sind. (Alles schriftlich verlangen...)
  2. Arbeitet man mehr als 25% im Ausland, so muss man im EU Raum nach den lokalen Sozialversicherungsgesetzen am Wohnort abrechnen. Ihr müsstet also z.B. in Deutschland dann Sozialleistungen abliefern. Und dies in...
Peter Z.
4 Bewertungen

Schließen