15. Oktober 2017

Hat der Arbeitnehmer, wenn er einen J&S-Leiterkurs besucht, trotzdem Anspruch auf Lohn?

1 Antwort

Der Arbeitnehmer hat während des Bildungsurlaubs von Gesetzes wegen keinen Lohnanspruch. Durch Einzelarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag kann jedoch ein Lohnanspruch vorgesehen werden. (OR Art. 329e: https://www.admin.c...
Alexandra M.
0 Bewertungen

Schließen