30. September 2020

Gesetzlicher Vaterschaftsurlaub zusätzlich zu bestehenden Regeln?

Liebe Community

Wir haben im EAV bereits 5d bezahlter Vaterschaftsurlaub drin. Wie verhält sich da nun ab 01.01.2021? Müssen (sofern keine Änderungskündigung erfolgt) die 5d zu den gesetzlichen 2 Wochen dazugerechnet werden (also insgesamt 3 Wochen, eine bezahlt durch den Arbeitgeber) oder gelten "nur" die gesetzlichen zwei Wochen?

Herzlichen Dank

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Bisher denke ich gibt es keine Handlungsempfehlungen. Sicher aber ist, ihr müsst die 10 Tage Vaterschaftsurlaub ermöglichen. Dies ist - da eine gesetzliche Anpassung - ohne Änderungskündigung möglich.

Den bisher freiwilligen Anteil 5 Tage könnt ihr neu definieren. Er ist ja durch die Gesetzesanpassung überholt.

Welche möglichkeiten gibt es nun:

  1. Freiwilliger Teil fällt weg, da Gesetz mehr Tage gewährt. Kein Lohnausgleich, da länger frei. Keine Änderungskündigung, wie oben begründet. Anpassung im Reglement reicht.
  2. Ihr bezahlt für 5 Tage 100% Lohn, für weitere 5 Tage dann nur noch gesetzlicher Anteil (80% gedeckelt) Ergänzung im Reglement, keine ÄK.
  3. die 10 Tage Gesetzlich kommen oben drauf (UBS Lösung). Ergänzung im Reglement, keine ÄK.

Persönlich empfehle i...

Peter Z.
3 Bewertungen

Schließen