02. November 2021

Fristloser Kündigungsgrund - keine Rückmeldung auf emails?

Wir haben einem Mitarbeiter gekündigt (Im Gespräch, dann auch schriftlich). Er arbeitet während der Kündigungsfrist für uns weiter. Leider jedoch antwortet der Mitarbeiter nicht mehr auf unsere emails. Er erscheint jedoch beim Kunden vor Ort (einmal hat er jedoch verpasst, beim Kunden vor Ort aufzutauchen bzw. sich zu melden, dass er “nur” virtuell arbeitet) oder virtuell aus dem home office.

Was ist eine angemessene Frist auf emails zu antworten? Unsere Unternehmenskultur führt dazu, dass wir innerhalb 24h/bzw.48h in den allermeisten Fällen antworten. Schriftlich festgehalten ist es jedoch nicht.

Wäre eine länger andauernde (wie lange exact?) one-way Kommunikation ein fristloser Kündigungsgrund?

2 Antworten

Die nicht sofortige (was auch immer das bedeutet) Beantwortung von Emails dürfte rechtlich kaum ausreichend Grund sein, um die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar werden zu lassen. Es gäbe zudem noch andere Kommunikationskanäle wie etwa das Telefon oder die gute alte Briefpost.

Mir...

Marc F.
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Hallo
Ich würde das Verhalten schriftlich abmahnen und eine klare Regelungen aufstellen und die entsprechende fristlose Kündigung androhen.

Sollte sich der Mitarbeitende im Anschluss immer noch nicht an die Regeln halten, könnt ihr mit gutem Gewissen die fristlose Kündigung aussprechen.

Überlegt euch jedoch trotzdem, dass eine fristl...

Michel L.
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