24. August 2020

Ferienkauf noch in Ordnung bei Pfändung?

Bei uns kann man Anfangs Jahr bis zu 10 Tage Ferien kaufen. Der Anteil wird dann jeden Monat vom Lohn abgezogen.

Nun haben wir einige MA mit Lohnpfändung, die eben auch Ferienkauf getätigt haben. Bei Pfändung wird auf unserer Abrechnung dann erst nach dem Abzug Ferienkauf gepfändet, auch bei Pfändungen auf Existenzminimum.

Ist das korrekt so? Mein Gerechtigkeitsempfinden gibt zu bedenken, dass es irgendwie unfair ist, wenn Gläubiger auf ihr Geld warten, während der MA sich den Luxus von extra Ferien gönnt. Leider habe ich aber keine eindeutige Regelung dazu gefunden, die eine Fortführung bzw. Änderung der bisherigen Praxis belegen würde. Danke für eure Hilfe.

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Guten Tag

Ihr Gerechtigkeitsempfinden hat Recht. Art. 323b Abs. 2 OR sieht folgendes vor: Der Arbeitgeber darf Gegenforderungen mit der Lohnforderung nur soweit verrechnen, als diese pfändbar ist, jedoch dürfen Ersatzforderungen für absichtlich zugefügten Schaden unbeschränkt verrechnet werden.

"Pfändbar" sind Lohnforderungen nur dann, wenn dadurch nicht in das Existenzminimum des Arbeitnehmers eingegriffen wird. Das bedeutet, dass der Abzug vom Lohn für Ferienkauf nur erfolgen darf, wenn sichergestellt wird, dass der Arbeitnehmer dadurch nicht unter sein Existenzminimum fällt. Wenn nun ein Arbeitnehmer bereits bestehende Lohnpfändungen hat, welche ihn an sei...

Roy L.
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