23. September 2019

Fachpersonal Betreuung kontaktiert mit Masern, können wir unbezahlt verlangen?

Bei den FaBe's gilt ja die Regel, dass wenn jemand mit Masern in Berührung gekommen ist (und nicht geimpft), dieser Mitarbeiter für 3 Wochen nicht zur Arbeit erscheinen darf. Nun ist unsere Frage, ob wir 3 Wochen unbezahlten Urlaub verlangen können. Da es ja freiwillig ist sich dagegen zu impfen, betrifft es nur die ungeimpften Mitarbeiter und wir tragen diesen Ausfall doppelt, egal ob der Mitarbeiter wirklich krank ist oder nur in Kontakt gekommen ist.

Herzlichen Dank im Voraus!

1 Antwort

Die Frage ob ein unbezahlter Urlaub, Ferien oder auch nur Kompensation von Gleitzeit möglich ist muss mit einem deutlichen NEIN beantwortet werden.

Eine Regel ist nicht das Gesetz, somit kann kein Zwang ausgeübt werden.

Wenn ihr das im Vertrag so drin stehen habt, so wäre das zulässig. Aber da die Frage gestellt wird, gehe ich davon aus, dass es nicht im Vertrag geregelt ist.

Wäre es zulässig, so hätten alle Spitäler ein grosses Problem. Im Stadtspital Triemli wird eine Statistik geführt, wer geimpft ist und wer nicht. (Grippe). Nicht mal die Hälfte ist Grippegeimpft. Wie es bei Masern ausschaut, weiss ich nicht. Es wäre hier also gleichermassen ein Problem auf Verdacht hin Personen nach Hause zu schicken.

Da die Inkubationszeit zwischen einer und drei Wochen liegt, und man nicht ansteckend ist, während der Inkubationszeit scheint mir eine dreiwöchige Sperre schon gar heftig zu sein.

Wenn man nun noch davon ausgeht, dass man sich auch im Zug, Tram usw. durch Tröpfcheninfektion anstecken könnte, so muss man ja gar nicht mehr arbeiten.

Bricht dir Krankheit aus, so liegt ein Krankheits...

Peter Z.
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