11. August 2020

Erneute Krankheit nach Kündigung nach Sperrfrist?

Guten Tag

Ich habe eine Frage an euch.

Ausgangslage:

Ein MA ist am 01.01.2018 bei uns eingetreten. Er war längere Zeit arbeitsunfähig und wir entschieden uns nun ihm nach Ablauf der 90 Tage Sperrfrist zu kündigen. Die Kündigung ist auf den 10. August 2020 datiert und wurde ihm per Mail und eingeschrieben an den derzeitigen Wohnort (Norddeutschland, Arbeitsort ist Basel CH) gesendet. Nun hat er uns eine neue Erstbescheinigung vorgelegt, welche eine neue/andere Krankheit ab dem 11. August 2020 bescheinigt.

Nun zu meinen Fragen:

1. darf er während einer laufenden Anstellung in der Schweiz nach Norddeutschland ziehen?

2. Was haben wir für Möglichkeiten, unsere Kündigung durch zu bringen ohne eine erneute Sperrfrist von 90 Tagen eingehen zu müssen?

3. Ist unsere Kündigung rechtlich gültig? Es kann sein, dass er theoretisch das Mail noch nicht gelesen hat und der eingeschriebene Brief noch nicht angekommen ist.

Vielen Dank für eure Unterstützung.

Liebe Grüsse

2 Antworten

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Guten Tag

In der Tat ein verzwickter Fall...Gerne beantworten ich Ihre Fragen:

1. Ja das darf er. Er darf sich grundsätzlich niederlassen, wo er will. Wenn er aber während der Krankheit so weit weg zieht, kann es ein Indiz dafür sein, dass die Krankheit vorgetäuscht ist und er gar nicht vor hatte, wieder zur Arbeit zu erscheinen, sondern jetzt einfach noch versucht, möglichst lange Lohnfortzahlung zu beanspruchen.

2. Eine neue Krankheit löst eine neue Sperrfrist aus, allerdings ist der Arbeitnehmer beweispflichtig, dass es eine neue/andere Krankheit ist. Sie können ihn zum Vertrauensarzt schicken oder evtl. mal mit der Krankentaggeldversicherung Kontakt aufnehmen und Ihre Skepsis äussern, evtl. sind die bereit, etwas zu tun (z.B. observieren lassen).

3. Wenn der Arbeitnehmer bei Erhalt der Kündigung bereits wi...

Roy L.
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Roy hat das Wesentliche bereits gesagt.

Meine Frage geht nun in Richtung Arbeitsbewilligung. Welche hat er denn und wie passt diese zum Wohnort Norddeutschland?

Wenn ihr im Originalarbeitsvertrag drin hattet, dass dieser nur Gültig ist wenn einen Arbeitsbewilligung vorliegt, könnte es helfen das Arbeitsverhältnis schneller zu beenden.

Und ja, sicher sofort mit der KTG Vers...

Peter Z.
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