03. März 2019
Ein MA ist Mitglied der Feuerwehr. Sind (Notfall-)Einsätze während des Tages Arbeitszeit?
2 Antworten
Ja, die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers erfolgt...
Gerne würde ich Hedy Recht geben und damit hätte es sich....
Aber nach 25 Jahren als Feuerwehrmann und viele Jahre als Ausbildungschef sehr oft mit diesen Fragen konfrontiert muss ich leider sagen, dass Art. 324a OR hier nicht zieht. Leider. Die Abwesenheit ist nicht in der Person begründet. (ausser es brennt bei ihm selber zu Hause...)
Folgendes gilt es zu bemerken:
- Das Milizsystem ist darauf aufgebaut, dass die Feuerwehrfrauen und -männer selber entscheiden, ob ein Fehlen am Arbeitsplatz möglich ist oder nicht.
- Die adFW erhalten einen Sold für den Einsatz, welchen sie abgeben könnten, wenn sie dafür den Lohn bekommen. (analog ZS/Militär)
- Wenn sie das nicht wollen, so nehmen die Ferien (z.B. bei geplanten FW-Kursen) oder kompensieren die Zeit, resp. arbeiten sie nach.
- Vorteile für den Arbeitgeber sind sehr vielfältig, wenn man einen Feuerwehrler beschäftigt. (unterstützt Sicherheitsprävention, rasche und richtige Intervention bei Ereignissen, kann andere ausbilden, ist sich gewöhnt auch in hektischen Zeiten einen kühlen Kopf zu bewahren, usw...