19. Februar 2026

Eigentumsschutz?

Ein Mitarbeiter ist seit einem Jahr krank geschrieben; gegenüber einem (teilweisen) Wiedereinstieg hat er sich immer negativ verhalten. Nun hat er sein Arbeitsverhältnis per Ende März gekündigt; das aktuelle Arztzeugnis läuft bis am 15.3., danach werden wir wohl nochmals ein neues erhalten.

Wir konnten die Stelle nun wieder besetzen und benötigen ab dem 1.3. den Arbeitsplatz. Wir haben dem Mitarbeiter mitgeteilt, dass wir seine persönlichen Gegenstände aus dem Korpus/vom Pult räumen und sicher aufbewahren, bis er sie abholt. Nun kommt er mit der Fürsorgepflicht und dem Eigentumsschutz und verbietet uns, seine persönlichen Gegenstände ohne seine Anwesenheit überhaupt anzufassen oder wegzuräumen. Er werde sie bis zu seinem Austritt Ende März abholen (jedoch erst nach dem 15.3.). Darf er das resp. müssen wir uns so einschränken lassen?

2 Antworten

Guten Tag

Wenn ihr rechtlich voll abgesichert sein möchtet, müsstet ihr dies fast von einem Rechtsdienst abklären lassen. Ich würde in einem Einschreiben den Mitarbeiter auffordern, seine persönlichen Gegenstände in einer angemessenen Frist abzuholen und ihn auf die Konsequenzen aufmerksam machen. Die Büroräumlichkeiten gehören dem Arbeitgeber und einen Anspruch seine Din...

Marina Z.
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Persönliche Meinung:

Fürsorgepflicht gilt ihm und nicht seinen Sachen, welche er nun seit einem Jahr nicht benötigt hat.

Eigentumsschutz ist sichergestellt, wenn ihr die Sachen in eine Kiste packt, dies von zwei Zeugen beobachtet wird und ein Inventar erstellt wird. Die Kiste dann verschlossen aufbewahrt wird, bis er sie abholen...

Peter Z.
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