15. Oktober 2017

Dürfen Arbeitnehmer fristlos kündigen?

1 Antwort

Arbeitnehmer dürfen unter den gleichen Voraussetzungen kündigen wie der Arbeitgeber, d.h. nur wenn es dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben nicht zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der Kündigungsfrist fortzusetzen. Tätlichkeiten und Beschimpfungen durch Vorgesetzte (sofern nicht lediglich Bagatellen), sexuelle Übergriffe, schwerwiegende und anhaltende Verstösse gegen Vorschriften über den Gesundheitsschutz u.ä. berechtigen den Arbeitnehmer zur fristlosen Kündigung. Auch grössere und wiederholt auftretende Lohnausstände oder die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers...
Alexandra M.
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